Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche (AML) und Terrorismusfinanzierung (CTF)

Grundsatzerklärung

Rita verbietet Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und ähnliche illegale Aktivitäten in jeglicher Form und beugt ihnen aktiv vor. Alle Führungskräfte, Mitarbeiter und Partner sind verpflichtet, diese Geldwäscherichtlinie einzuhalten und sicherzustellen, dass die Plattform niemals für illegale Zwecke genutzt wird.

Rechtlicher und regulatorischer Rahmen

Rita ist in Ländern mit strengen Geldwäschebekämpfungsvorschriften tätig und arbeitet eng mit den Finanzaufsichtsbehörden im Vereinigten Königreich und anderen relevanten Regionen zusammen. Wir halten uns an international anerkannte Standards und die lokalen gesetzlichen Bestimmungen im Vereinigten Königreich und verstärken kontinuierlich unsere internen Überwachungssysteme, um alle Formen illegaler Finanzaktivitäten konsequent zu bekämpfen.
Diese Richtlinie wurde in Übereinstimmung mit den folgenden internationalen Standards und der britischen Gesetzgebung entworfen und wird entsprechend aktualisiert, jedoch nicht ausschließlich:
1. FATF 40 Empfehlungen – der globale Standard zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
2. Geldwäsche-, Terrorismusfinanzierungs- und Geldtransferverordnung 2017 (MLR 2017).
3. Sanktions- und Geldwäschegesetz 2018.
4. FCA (britische Finanzaufsichtsbehörde) Leitfaden zu Geldwäschebekämpfung und Finanzkriminalität.
5.6. EU-Geldwäscherichtlinie (6AMLD) – für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, sofern anwendbar.
Rita überwacht kontinuierlich die FATF-Berichte zur gegenseitigen Evaluierung und die FCA-Mitteilungen, um sicherzustellen, dass ihre Kontrollmechanismen den Best Practices der Branche entsprechen.

Risikobasierte Kontrollen und Überwachung

1. Schulung und Governance: Alle Mitarbeiter, die Kundengelder/-daten verwalten, erhalten regelmäßig Schulungen zum Thema Geldwäschebekämpfung. Ein eigens dafür eingerichtetes Compliance-Team überprüft risikoreiche Aktivitäten.
2. KYC/CDD: Risikobasiertes Onboarding: Identitätsprüfung, Herkunftsnachweisprüfung der Gelder, laufende CDD; Risikobewertungen werden dynamisch aktualisiert. Wir führen außerdem Sanktionsprüfungen (OFAC, UN, EU, UK HMT) durch und prüfen PEPs und negative Medienberichte mithilfe vertrauenswürdiger Datenbanken.
3. Transaktionsüberwachung: Automatisierte Prüfung plus manuelle Überprüfung; verstärkte Kontrollen von Hochrisikogebieten und sanktionierten Unternehmen.
4. Mitarbeiter müssen Bedenken zunächst dem Geldwäschebeauftragten (MLRO) melden, der den Sachverhalt prüft und entscheidet, ob eine Verdachtsmeldung (SAR) bei der NCA eingereicht wird. Verdachtsmeldungen: Wenn eine Aktivität als verdächtig eingestuft wird, kann Rita die Transaktion einfrieren/ablehnen und ohne Benachrichtigung des Kunden eine Verdachtsmeldung (SAR) bei der britischen National Crime Agency (NCA) einreichen.
5. Limits & Controls: Adaptive tägliche/monatliche Limits für Einzahlungen, Abhebungen und Überweisungen, angepasst an das jeweilige Risikoniveau.

Beispiele für meldepflichtige Warnsignale

Besteht der Verdacht, dass ein Kunde oder ein Dritter in kriminelle Aktivitäten verwickelt ist, prüfen wir, ob ein Geldwäscherisiko besteht. Nachfolgend einige Beispiele für verdächtige Aktivitäten, die gemeldet werden sollten:
1. Unvollständige, falsche oder widersprüchliche Identitätsangaben.
2. Transaktionsmuster, die nicht mit dem angegebenen Profil übereinstimmen (z. B. Strukturierung oder plötzliches hohes Volumen).
3. Geldflüsse aus sanktionierten Ländern oder Hochrisikoländern.
4. Mehrere Konten, die vom selben Benutzer/derselben IP-Adresse kontrolliert werden.
5. Wiederholte Rückerstattungen oder Anfragen zur Weiterleitung von Geldern an nicht damit verbundene Dritte.
6. Verwendung anonymer Zahlungsmethoden mit dem Ziel, die Eigentumsverhältnisse zu verschleiern.

Rechte und Pflichten

Ritas Rechte
1. Daten beschaffen und überprüfen – vollständige KYC-Prüfung, Adressnachweis, Herkunftsnachweis der Gelder usw. anfordern.
2. Kontrollmaßnahmen anwenden – Limits ändern, verstärkte Sorgfaltsprüfungen anfordern, ein Konto sperren oder schließen.
3. Verdächtige Aktivitäten melden – SARs/STRs bei der NCA oder anderen zuständigen Stellen einreichen.
Ritas Verpflichtungen
1. Kontinuierliche Überwachung – Echtzeitprüfung von häufigen oder anomalen Transaktionen.
2. Datensicherheit – Schutz von Kundendaten gemäß der britischen DSGVO.
3. Aufbewahrung von Aufzeichnungen – KYC- und Transaktionsprotokolle sind mindestens fünf Jahre lang und, sofern gesetzlich vorgeschrieben, bis zu sieben Jahre lang aufzubewahren.
4. Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden – Bereitstellung von Dokumenten und Daten auf rechtmäßige Anfrage der FCA/NCA oder von Gerichten.

Richtlinienprüfung

Rita überprüft diese Geldwäscherichtlinie mindestens jährlich und immer dann, wenn sich regulatorische Änderungen ergeben. Aktualisierte Versionen werden auf der offiziellen Website veröffentlicht; wesentliche Änderungen werden den Nutzern außerdem per E-Mail oder In-App-Benachrichtigung mitgeteilt.

Zusammenarbeit und Engagement

Rita arbeitet mit Banken, Zahlungsdienstleistern, Blockchain-Analyseanbietern und globalen Finanzinformationsstellen zusammen, um Finanzkriminalität aufzudecken und zu verhindern. Soweit rechtlich zulässig, teilt Rita Informationen mit Strafverfolgungsbehörden und ergreift Maßnahmen gegen alle, die über die Plattform Geldwäsche oder Betrug begehen.